Ich finde es grundsätzlich gut dass es dieses Forum jetzt gibt und noch besser, dass es Menschen gibt, die sich um verletzte Wildtiere kümmern. Da man sich dabei allerdings rechtlich ganz schnell auf dünnes Eis begibt, wenn man das "einfach so" macht würde ich mir wünschen, dass wir hier die rechtlichen Grundlagen und die zuständigen Behörden zusammentragen.
Ich fang mal damit an, was mir spontan dazu einfällt: Greifvögel und somit auch der Mäusebussard gelten laut Bundesjagdgesetz als Wild und somit darf sich nur der Jagdausübungsberechtigte Wild (in allen Entwicklungsformen und auch Teile (z.B.FEDERN!!!)) aneignen. Ist Gefahr im Verzug, darf ich also den Mäusebussard zwar mitnehmen (z.B. um ihn vorm gefressen werden zu schützen), muss den Jagdausübungsberechtigten aber informieren und wenn er die Herausgabe verlangt ihm den Vogel auch aushändigen. Auch für die Haltung von Greifvögeln gelten bestimmte Gesetze, z.B. muss die Haltungseinrichtung von der zuständigen Behörde genehmigt sein und dafür z.B. die notwendige Sachkunde nachgewiesen werden. Außerdem gilt für alle Wirbeltiere das Tierschutzgesetz. Es gibt übrigens auch -zumindest in meinem Umkreis- genügend sachkundige Zoos, Auffangstationen und Falkner, dass man einen verletzten Greifvogel guten Gewissens in sachkundige Hände abgeben kann und nicht unbedingt seinen Garten in eine Pflegestation umbauen muss. Aber auch bis man einen Greifvogel an geeigneter Stelle abgeben kann, kann man jede Menge richtig oder falsch machen und deshalb finde ich das Forum sehr gut.
Hey, auch Dir Danke für die Anmeldung. Es gibt viele Gesetze die der Hilfe eines Greifvogels dienen sollen, die aber leider oftmals nicht angewandt werden, von manchen Jägern sowie von manchen Tierschützern/haltern. Ich werde Dir morgen die wichtigsten Fakten auflisten Gruss
Rechtliche Grundlagen zur Pflege eines Greifvogels:
Es gibt zig Gesetzte aus verschiedenen Gesetzesblättern die hier angewendet werden können, also hier nur ein paar einfache Fakten:
Greifvögel dürfen nicht gejagt, vergiftet oder sonst wie gequält werden (leider wird dieses Gesetz oft gebrochen).
Um einen Greifvogel zu pflegen braucht man einen Sachkundenachweis. Der Vogel muss bei der unteren Jagdbehörde angemeldet werden.
Die Mindestanforderungen vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten müssen erfüllt werden (z.B. Größe der Voliere).
Eine der größten Greifvogelauffangstationen in Brandenburg wird durch einen Sachkundigen Tierpfleger betrieben, der weder Falkner noch Jäger ist. Dieser erhebt jährlich Statistiken über die verstümmelten, vergifteten und abgeschossenen Greife die zu ihm gebracht werden. Die Zahlen sind wirklich schockierend !