ersteinmal vielen Dank für ein Forum, welches sich unserem häufigsten einheimischen Greifvogel widmet.
Bitte berücksichtigt bei Euren, sicher nett gemeinten Hinweisen auch die rechtliche Lage des Mäusebussards:
1. Der Mäusebussard ist gem. Bundesjagdgesetz WILD -> nur der Jagdausübungsberechtigte hat ein Aneignungsrecht an Wild, und zwar in all seinen Teilen und jeglicher Entwicklungsform
Dies bedeutet im Detail:
- Jedes Teil des Vogels, egal in welcher Entwicklungsform, oder auch nur in Teilen darf nur vom Jagdausübungsberechtigten in Besitz genommen werden. Dies gilt also auch für Eier (Entwicklungsform), als auch für jede einzelne Feder, auch wenn man sie am Boden findet. Und ob Ihr das hören wollt oder nicht, das einstecken einer gefundenen Bussardfeder in freier Natur ist rechtlich gesehen: JAGDWILDEREI und strafbar
2. Der Mäusebussard gilt gem. Anhang 4 Bundeswildschutzverordnung einheimischen Greifvögeln, und damit zu den besonders und streng geschützten Tieren in Deutschland.
Im Detail:
Es gilt ein Besitz, Handels und Vermarktungsverbot für den Mäusebussard, und zwar ebenso in jeglicher Entwicklungsform als auch für jedes auch noch so kleine Teil des Vogels, egal ob lebend oder tot
Um einen Mäusebussard Halten zu dürfen, benötigt man in Deutschland, neben der geeigneten Unterbringung: Gelösten Falknerjagdschein und eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen unteren Jagdbehörde
Das sind nun nur mal die zwei wichtigsten Details. Ich kann Euch gerne mehr schreiben, sollte Interesse bestehen. Fakt ist also, dass die Haltung eines Mäusebussards rechtlich kaum möglich ist. Verletzte Tiere sollten schnellstens in eine Pflegestation gebracht werden, oder einen Zoo, welche diese Tiere halten dürfen, und zwar in einem DUNKLEN Karton für den Transport.
Hallo, Vielen Dank für deine Anmeldung. In erster Linie habe ich dieses Forum gegründet um den Leuten Wissen über diesen schönen Vogel zu vermitteln. Keinesfalls will ich Meschen dazu animieren sich den MB als Haustier zu halten, es geht lediglich um die Haltung bei Menschen die dazu rechtlich befugt sind. In Auffangstationen gesammelte Federn zu vermessen, als Befugter, und diese zu fotografieren und zu verzeichnen ist ebenfalls erlaubt. Ich hoffe hier ist kein falscher Einduck entstanden, denn wie auch schon zuvor gepostet: ein aufgefundener verletzter Greif gehört IMMER in Fachhände. Gruss
"Um einen Mäusebussard Halten zu dürfen, benötigt man in Deutschland, neben der geeigneten Unterbringung: Gelösten Falknerjagdschein und eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen unteren Jagdbehörde"
Dies stimmt übrigens nicht. Nur wenn man mit dem Beizvogel jagen gehen möchte, bedarf es eines gelösten Falknerjagdscheins. Um diese Tiere pflegen zu dürfen, bedarf es lediglich eines Sachkundenachweises.